Naturgefahrenprävention, Erdbebensicherheit
Mit Zunahme extremer Wettersituationen hat auch das Ausmass der Schäden zugenommen. Minimalmassnahmen für den Brandschutz sind vom Gesetz vorgeschrieben, während Massnahmen zur Naturschadenprävention freiwillig sind. Lokal kann aber die Eintretenswahrscheinlichkeit höher sein als diejenige eines Brandes.
Ereignisse, die zu Naturschaden führen, lassen sich nicht verhindern. Das Schadenausmass kann jedoch meist durch sehr einfache Massnahmen stark reduziert werden. Insbesondere bei Neu- und Umbauten lassen sich durch Konzeptionelle Massnahmen grosse Verbesserungen günstig erzielen. Diese werden oft auch durch Ihren Versicherer belohnt. Gerne prüfen wir die Situation und machen geeignete Verbesserungsvorschläge.
Unsere Leistungen
- Standortbezogen Abklärung der Gefahrenlage
- Konzepte zum Hochwasser, Hagel und/oder Sturmschutz
- Konzepte zur Erbebenertüchtigung von Bestandesbauten
Ihre Ansprechpartner
Naturgefahren




Erdbebensicherheit
