Umweltsicherheit, Gefahrstofflagerkonzepte
Kennen Sie die Eigenschaften und Gefahren Ihre Produkte und verwendeten Stoffe oder die Gefahren der angelieferten Waren und Güter, die Sie lagern?
Das Umweltrecht und die Störfallverordnung gehen von einer Selbstdeklaration und vom Umstand aus, dass Sie sich als Verwender die notwendigen Kenntnisse angeeignet und alle Massnahmen zur Verhinderung einer Umweltgefährdung ergriffen haben. Sollte dies im Ereignisfall nicht zutreffen, kann dies ein Straftatbestand sein.
Das Umweltrecht ist nicht wie der Brandschutz. Keine Behörde kontrolliert und macht Sie auf Ihre Versäumnisse aufmerksam. Im Schadenfall kann dies zu erheblichen Problemen führen. Umweltverschmutzung ist nicht nur ein Straftatbestand. Diese Schäden sind meist auch nicht versicherbar.
Umweltsanierungen können sehr schnell grosse Kosten verursachen. Insbesondere dann, wenn Dritte betroffen sind. Wenn Sie nicht über die einschlägigen, chemischen Grundkenntnisse verfügen, sollten Sie sich rechtzeitig Unterstützung holen. Wir arbeiten gerne praktikable Lösungen für Sie aus.
Unsere Leistungen
- Überprüfung von Bestandesbauten
- Brandschutzkonzepte für Gefahrstoffbetriebe
- Gefahrstoff-Lagerkonzepte
- Havarie- und Löschwasserrückhaltekonzepte
- Einsatzkonzepte für den Havariefall
- Bauliche Explosionsschutzkonzepte
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